GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) Erhöhung zum 22.November 2022

Am 22. November 22 tritt die vom BMEL erarbeitete Novellierung der GOT (Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte) in Kraft.

Die derzeit gültige GOT wurde 1999, vor 23 Jahren, von der Bundesregierung verabschiedet.

Warum ist die Aktualisierung der GOT überfällig?

Einerseits mussten moderne technische Untersuchungsmethoden (z.B. CT) in die GOT integriert und andererseits die Gebühren an die erheblich gestiegenen Praxiskosten (z.B. Personal, Investitionen, Versicherungen, Energie) angepasst werden.

Nur eine kostendeckende Vergütung stellt den Qualitätsanspruch sicher, den der moderne Tierhalter an seine Tierärztin / seinen Tierarzt stellt.

Außerdem verdienen unsere gut ausgebildeten Tierärzte und TFAs mehr als nur einen Mindestlohn!

Weitere Informationen zur Novellierung der GOT finden Sie auf der Homepage der BTK (Bundestierärztekammer) oder beim Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. .

Was können Sie als Tierhalter /in tun, um gegen Kostensteigerungen beim Tierarzt abgesichert zu sein? Schließen Sie eine Krankenversicherung für Ihr Tier ab.
Stiftung Warentest berät Sie, welche Versicherung für Sie geeignet ist.